Rottenhuber Blechtechnik

AGB

 
 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der R. Rottenhuber Blechtechnik, 85649 Hofolding

 

1.Allgemeines

Diese AGB gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, sofern nicht besonders abweichende oder ergänzende Vereinbarungen getroffen werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 

2.Preise

Die Preise gelten ab Werk, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung.
Die Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung zu erfolgen. Abweichendes gilt nur, wenn auf unseren Auftragsbestätigungen und Warenrechnungen andere Zahlungsziele und Zahlungsmodalitäten abgedruckt sind.
Bei überschreitung der Zahlungsfrist, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die auf eine schlechte Vermögenslage des Bestellers hinweisen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.
 

3.Lieferung und Versand

Lieferfristen verstehen sich stets voraussichtlich und unter Vorbehalt, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Bei schuldhafter überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und vom Vertrag zurückzutreten. Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
 

4.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Besteller tritt hiermit bis zur vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung sämtliche ihm aus der Veräußerung unserer Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
 

5.Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln beginnt diese Frist mit der Entdeckung des Mangels. Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt eine angemessene Frist als vereinbart.
 

6. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München.
 

7.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht München. Wir sind jedoch auch berechtigt, den sich nach den gesetzlichen Bestimmungen ergebenen Gerichtsstand zu wählen.
 

8. Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die sonstigen Regelungen hiervon gänzlich unberührt.